19.00 Uhr, Aula der Universität Graz, Hauptgebäude (1.Stock), Universitätsplatz 3, 8010 Graz [Lageplan der Universität Graz] sowie per Live-Übertragung in den Regionen
Die Montagsakademie bietet allgemein verständliche Vorträge aus der Welt der Wissenschaft:
frei zugänglich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zum Vortrag:
Bis in das Zeitalter der Aufklärung ging die Gesellschaft davon aus, dass es nur ein Geschlecht geben könne: den Mann. Im Zuge der Aufklärung und der Errungenschaften von (Medizin-)Wissenschaft erkannte man, dass es neben dem Mann ein zweites Geschlecht gäbe: die Frau. Bis in die Gegenwart hinein verfestigte sich in der Gesellschaft weltweit das Zweigeschlechtermodell, obwohl man bereits seit der Jahrhundertwende davon Kenntnis hatte, dass es auch ein drittes Geschlecht geben könnte. Dieses ist nun in Österreich als solches anerkannt. In dem Vortrag wird es darum gehen, die Rechtsgeschichte von dem Ein-Geschlecht-Modell zum Zweigeschlechtermodell, wie Thomas Laqueur es benannte, bis hin zum Dritten Geschlecht darzustellen mit allen Brüchen, Kontinuitäten und Ausblicken.
Zur Person:
Stellvertretende Leiterin des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Universität Graz, Leiterin des Fachbereichs Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung. 2003 Habilitation am Institut für Geschichte der Universität Graz (Venia docendi Zeitgeschichte); Mitglied der Kommission für Österreichische Rechtsgeschichte an der Akademie der Wissenschaften, Wien; Vorsitzende des Fakultätsgremiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Gastaufenthalte an der Gutenberg-Universität Mainz/Deutschland, Universität Istanbul/Türkei, Universität Batumi/Georgien. Forschungsschwerpunkte: Europäische Integrationsrechtsgeschichte, Verfassungsrechts-entwicklung, Gender Studies. Leopold-Kunschak-Preis 2004, Kardinal-Innitzer-Preis 2005, Käthe Leichter-Preis 2007.